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   LG Stuttgart, 19.01.2007 - 14 O 637/05   

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https://dejure.org/2007,41343
LG Stuttgart, 19.01.2007 - 14 O 637/05 (https://dejure.org/2007,41343)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 19.01.2007 - 14 O 637/05 (https://dejure.org/2007,41343)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Januar 2007 - 14 O 637/05 (https://dejure.org/2007,41343)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung eines für den Erwerb eines Anteils an einem geschlossenen Immobilienfonds aufgenommenen Darlehens einschließlich sämtlicher Zinsleistungen und Tilgungsleistungen; Vereinbarkeit des Abschlusses eines Darlehensvertrages durch einen Treuhänder mit dem ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.05.2006 - XI ZR 119/05

    Überprüfung des Kausalzusammenhangs zwischen Haustürsituation und Abschluss des

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.01.2007 - 14 O 637/05
    Für eine Heilung ist es jedoch ausreichend, dass die Darlehensvaluta vereinbarungsgemäß an einen Dritten ausgezahlt wird (vgl. auch BGH Urteil vom 09.05.2006, XI ZR 119/05 ).

    Die fehlende Gesamtbetragsangabe führt gemäß § 6 Absatz 2 Satz 2 Verbraucherkreditgesetz dazu, dass sich die von den Klägern geschuldeten Zinszahlungen auf den gesetzlichen Zinssatz von 4 % nach § 246 BGB reduzieren (BGH, XI ZR 63/01 in BGHZ 149, 80; BGH, 09.05.2006, XI ZR 119/05 ).

    Die Kläger können insoweit die Neuberechnung der monatlichen Teilzahlungen verlangen, und zwar unabhängig von einer Verjährung von Rückzahlungsansprüche ab Beginn des Darlehens (BGH, XI ZR 63/01 in BGHZ 149, 80; BGH, E. v. 09.05.2006, XI ZR 119/05 ).

    Dies gilt umsomehr, als sich aus dem Verbraucherkreditgesetz gerade kein Anspruch ergibt, dass die Bank auch aufschlüsselt, welcher Anteil der neuberechneten Teilzahlung über die Jahre jeweils auf die Tilgung entfallen wäre (vgl. BGH, E. v. 09.05.2006, XI ZR 119/05 , Randziffer 31 und 32).

  • BGH, 14.09.2004 - XI ZR 11/04

    Rechtsfolgen der Ermäßigung des Zinssatzes wegen unvollständiger Angabe des

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.01.2007 - 14 O 637/05
    Ein Anspruch auf Rückzahlung des Disagio ergibt sich zwar grundsätzlich aus § 6 Absatz 2 Satz 2 und 4 VerbrKrG sowie § 246 BGB i.V.m. § 812 Absatz 1 Satz 1 Alt. 1 BGB ( BGH, 14.09.2004, XI ZR 11/04 ).

    ( BGH, 14.09.2004, XI ZR 11/04 ).

    Der Bereicherungsanspruch auf Rückzahlung des Disagio unterlag nach altem Schuldrecht der 30-jährigen Regelverjährung, da es sich hier um Einmalkosten, nicht um regelmäßig wiederkehrende Leistungen handelte (vgl. BGH, 14.09.2004, XI ZR 11/04 ).

  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.01.2007 - 14 O 637/05
    Die fehlende Gesamtbetragsangabe führt gemäß § 6 Absatz 2 Satz 2 Verbraucherkreditgesetz dazu, dass sich die von den Klägern geschuldeten Zinszahlungen auf den gesetzlichen Zinssatz von 4 % nach § 246 BGB reduzieren (BGH, XI ZR 63/01 in BGHZ 149, 80; BGH, 09.05.2006, XI ZR 119/05 ).

    Die Kläger können insoweit die Neuberechnung der monatlichen Teilzahlungen verlangen, und zwar unabhängig von einer Verjährung von Rückzahlungsansprüche ab Beginn des Darlehens (BGH, XI ZR 63/01 in BGHZ 149, 80; BGH, E. v. 09.05.2006, XI ZR 119/05 ).

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 29/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.01.2007 - 14 O 637/05
    Da angesichts der rechtlichen Durchdringung nahezu aller Lebensbereiche eine Besorgung wirtschaftlicher Angelegenheiten vielfach auch mit rechtlichen Belangen verknüpft ist, ist für die Frage, ob eine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten im Sinne von Art. 1 § 1 RBerG vorliegt, nicht allein auf die rechtliche Form der Tätigkeit, sondern auf ihren Kern und Schwerpunkt abzustellen, d.h. darauf, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Angelegenheit im Vordergrund steht ( BGH, 25.04.2006, XI ZR 29/05 ).

    Der Treuhänder nahm hier im Wesentlichen wirtschaftliche Belange wahr (vgl. auch BGH, 25.04.2006, XI ZR 29/05 ).

  • BGH, 18.12.2001 - XI ZR 156/01

    Verbraucherkredit: Welche Pflichtangaben bei Tilgung über Bausparvertrag?

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.01.2007 - 14 O 637/05
    Den Klägern steht bis zur Neuberechnung der Leistungsrate ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 Absatz 1 BGB zu (BGH, XI ZR 156/01, ZIP 2002, 391 [BGH 18.12.2001 - XI ZR 156/01] ).
  • BGH, 08.06.2004 - XI ZR 150/03

    Deklarierung der insgesamt zu erbringenden Leistungen bei unechter

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.01.2007 - 14 O 637/05
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht jedoch auch bei einer solchen Vertragsgestaltung - wenn sie, wie hier, nach dem 30.04.1993 eingegangen wurde - die Pflicht zur Gesamtbetragsangabe nach § 4 Abs. 1 S. 5 Nr. 1 b VerbrKrG (vgl. BGH, NJW 2004, 2820 [BGH 08.06.2004 - XI ZR 150/03] ; BGH v. 11.05.2005, XI ZR 272/03).
  • BGH, 11.01.2005 - XI ZR 272/03

    Kenntnis der finanzierenden Bank von der Unwirksamkeit einer

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.01.2007 - 14 O 637/05
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht jedoch auch bei einer solchen Vertragsgestaltung - wenn sie, wie hier, nach dem 30.04.1993 eingegangen wurde - die Pflicht zur Gesamtbetragsangabe nach § 4 Abs. 1 S. 5 Nr. 1 b VerbrKrG (vgl. BGH, NJW 2004, 2820 [BGH 08.06.2004 - XI ZR 150/03] ; BGH v. 11.05.2005, XI ZR 272/03).
  • OLG Stuttgart, 22.01.2008 - 6 U 109/07

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Darlehensvertrages zur Finanzierung

    Die Berufung der Kläger gegen das Teilurteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart vom 19. Januar 2006 - 14 O 637/05 - wird.

    Das Teilurteil des Landgerichts Stuttgart vom 19.01.2007, Az. 14 O 637/05, wird abgeändert.

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